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RG, 19.04.1940 - III 127/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet ein Rechtsanwalt seiner Partei für ein Verschulden seines amtlich bestellten Gesamtvertreters (Generalsubstituten) nur im Rahmen des § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB. oder darüber hinaus nach Maßgabe des § 278 BGB.?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 163, 377
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung zu einer …
Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221). - BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50
Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall
Das gleiche gelte auch, soweit das Verhalten eines amtlich bestellten Vertreters des Beklagten in Frage stehe (RGZ 163, 377 ff). - OLG Frankfurt, 10.04.1986 - 22 U 29/85
Beauftragter Rechtsanwalt; Amtlich bestellter Vertreter; Eigenhaftung; …
Sie sind allerdings nicht aus einem Anwaltsvertrag zwischen den Parteien entstanden, weil der Bekl. als amtlich bestellter Vertreter des vom Kl. beauftragten RA [Rechtsanwalt] M weder einen Anwaltsvertrag mit dem Kl. abgeschlossen hat noch in den vom Kl. mit RA M abgeschlossenen Anwaltsvertrag eingetreten ist (vgl. RGZ 163, 377..).