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   RG, 19.04.1940 - III 127/39   

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https://dejure.org/1940,559
RG, 19.04.1940 - III 127/39 (https://dejure.org/1940,559)
RG, Entscheidung vom 19.04.1940 - III 127/39 (https://dejure.org/1940,559)
RG, Entscheidung vom 19. April 1940 - III 127/39 (https://dejure.org/1940,559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet ein Rechtsanwalt seiner Partei für ein Verschulden seines amtlich bestellten Gesamtvertreters (Generalsubstituten) nur im Rahmen des § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB. oder darüber hinaus nach Maßgabe des § 278 BGB.?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 163, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08

    Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung zu einer

    Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50

    Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall

    Das gleiche gelte auch, soweit das Verhalten eines amtlich bestellten Vertreters des Beklagten in Frage stehe (RGZ 163, 377 ff).
  • OLG Frankfurt, 10.04.1986 - 22 U 29/85

    Beauftragter Rechtsanwalt; Amtlich bestellter Vertreter; Eigenhaftung;

    Sie sind allerdings nicht aus einem Anwaltsvertrag zwischen den Parteien entstanden, weil der Bekl. als amtlich bestellter Vertreter des vom Kl. beauftragten RA [Rechtsanwalt] M weder einen Anwaltsvertrag mit dem Kl. abgeschlossen hat noch in den vom Kl. mit RA M abgeschlossenen Anwaltsvertrag eingetreten ist (vgl. RGZ 163, 377..).
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